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Fördermittel für eigene Gleisanschlüsse – ein Überblick

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Fördermittel für eigene Gleisanschlüsse - ein Überblick

Fördermittel für eigene Gleisanschlüsse - ein Überblick

Die Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene geht mit verschiedenen Pluspunkten einher.

Hat ein Unternehmen einen eigenen Gleisanschluss, kann es seine Transporte sicherer planen und unabhängiger abwickeln. Es muss weder das Wetter noch mögliche Verkehrsstaus einkalkulieren. Damit ist nicht nur ein konstanter Verkehrsfluss das ganze Jahr über gewährleistet. Weil die Abläufe  zuverlässiger disponiert werden können, kann das Unternehmen auch seine Ressourcen wirtschaftlicher einsetzen.

Abgestimmt auf die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse, kann das Unternehmen sogar selbst festlegen, zu welchen Zeiten Güter ver- und entladen werden sollen. Auf diese Weise wird es möglich, die Transporte der Güter direkt in die Produktionsabläufe und das betriebseigene Logistikkonzept einzubinden.

Hinzu kommt, dass ein eigener Gleisanschluss die Anzahl der notwendigen Lkw-Touren senkt. Dadurch unternimmt das Unternehmen einen wichtigen Schritt in Richtung umweltfreundliche Mobilität. Aktiver Umweltschutz wirkt sich dann natürlich auch positiv auf das Image des Unternehmens aus. Kosteneffiziente Lösungen, zuverlässige Verfügbarkeit von Gütern, optimierte Standortbedingungen und nachhaltiger Klimaschutz sind alles Faktoren, die im Wettbewerb den entscheidenden Unterschied ausmachen können.

Allerdings wurde die Zahl der Gleisanschlüsse in Deutschland zuletzt deutlich weniger. Doch damit Güter auf der Schiene transportiert und zusätzliche Kapazitäten von der Straße auf die Schiene verlagert werden können, führt kein Weg an einem gut ausgebauten Netz mit genug Gleisanschlüssen und Knotenpunkten für den multimodalen Verkehr vorbei.

An dieser Stelle kommt die neu ausgerichtete Förderung des Bundes ins Spiel. Die Richtlinie, die seit Frühjahr 2021 gilt, erweitert den Kreis der förderfähigen Projekte im Schienengüterverkehr. Wir geben einen ersten Überblick über die Fördermittel für eigene Gleisanschlüsse.

 

Die neue Förderung des Bundes zur Stärkung des Gleisanschlussverkehrs

Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hatte im Herbst 2004 ein Förderprogramm für Gleisanschlüsse aufgelegt. Das Ziel war, die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene zu unterstützen.

Mit den Fördermitteln des Bundes können seitdem Kapazitäten, die schon vorhanden sind, erweitert werden. Außerdem fördert der Bund die Wiederherstellung von stillgelegten Gleisanschlüssen und den Bau neuer Gleisanschlüsse. Deshalb ist die Förderung nicht nur für Unternehmen interessant, die bereits auf der Schiene transportieren. Ebenso können Unternehmen profitieren, die ihren Warenverkehr bisher nicht über die Schiene abwickeln können, weil der Gleisanschluss fehlt.

Oft wissen Unternehmen aber gar nicht, dass die Gleisanschluss-Förderrichtlinie auch Speditionen und gewerbliche Betreiber von Gewerbegebieten in die Förderung einbezieht.

Die Neuausrichtung des Förderprogramms fasst den Katalog von förderfähigen Maßnahmen weiter. So können in Zukunft grundsätzlich auch Ersatzinvestitionen, Gleisanschlussweichen, multifunktionale Umschlaganlagen und eine bessere Anbindung von Gewerbe- und Industriegebieten gefördert werden.

Konkret unterstützt der Bund folgende Projekte mit finanziellen Mitteln:

  • Neu- und Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen

  • Industriestammgleise und Gleise, die zu Gleisanschlüssen führen

  • Investitionen in die logistische Infrastruktur und in die Lagerinfrastruktur zum zwischenzeitlichen Abstellen von Güterwagen

  • Anlagen, an denen Güterwagen be- und entladen werden; der Ausbau beinhaltet sowohl die Erweiterung als auch die Steigerung der Kapazitäten an einem schon vorhandenen Gleisanschluss für zusätzlichen Güterverkehr

  • Ausgaben für eisenbahntechnische Anlagen inklusive Automatisierungstechnik, die für die Abwicklung des Betriebs notwendig sind Strecken, die auf ausländischer Infrastruktur zurückgelegt werden, berücksichtigt die Förderrichtlinie anteilig.

 

Die Voraussetzungen für Fördermittel für eigene Gleisanschlüsse

Seit der Einführung des Programms zur Förderung des Gleisanschlussverkehrs konnten rund 175 Projekte umgesetzt werden. Dadurch ist es gelungen, knapp 120 Millionen Tonnen Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Für die Umwelt bedeutet das eine Entlastung um sieben Millionen Lkw-Fahrten und 3,3 Millionen Tonnen weniger CO2-Emissionen.

Die neu aufgestellte Förderrichtlinie soll an diesem Erfolg anknüpfen und die positive Geschichte weiterschreiben. Dabei sind die Fördervoraussetzungen recht überschaubar. So gilt:

  • Es muss zu erwarten sein, dass tatsächlich, dauerhaft und messbar zusätzliche Gütertransporte auf der Schiene abgewickelt werden können. Innerbetriebliche Transporte sind von dieser Vorgabe ausgenommen.

  • Das Unternehmen, das den Antrag stellt, muss eine private Rechtsform haben und Eigentümer der Schienenanlage sein.

Außerdem darf das Projekt erst beginnen, nachdem die Fördermittel bewilligt sind. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

 

Der Förderumfang und die Antragstellung

Wie hoch die Förderung ausfällt, richtet sich nach den tatsächlichen Zusatzmengen auf der Schiene. Grundsätzlich können bis zu 50 Prozent des Investitionsvolumens gefördert werden, die Gleisanschlussweiche mit eingeschlossen. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 Euro. Bei multifunktionalen Anlagen können die Fördermittel sogar bis zu 80 Prozent der Investitionen abdecken.

Der Bund gewährt die Zuwendungen entweder als Höchstwert pro Tonne des jährlichen Aufkommens im Schienengüterverkehr oder pro 1.000 Tonnen-Kilometer der Schienengüterverkehrsleistung. Die Förderung beträgt dann einheitlich maximal 10 Euro je Tonne oder bis zu 40 Euro je 1.000 Tonnen-Kilometer.

Bei leichten Volumengütern berücksichtigt der Bund 300 Euro pro Güterwagen oder 120 Euro pro Kilometer, den die Güterwagen zurücklegen. Die Kosten für die Planung des Projekts können mit bis zu 17,5 Prozent gefördert werden.

Möchte das Unternehmen einen Förderantrag stellen, muss es sich direkt an das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn wenden. Für den Antrag genügt ein formloses Schreiben. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet eine kostenfreie Erstberatung an. Und es ist durchaus ratsam und sinnvoll, das Gesprächsangebot zu nutzen, bevor das Unternehmen den Antrag einreicht. Auf diese Weise lassen sich Fehler vermeiden.

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