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Die wichtigsten Fragen zu Lärm an Schienenwegen, 2. Teil

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Die wichtigsten Fragen zu Lärm an Schienenwegen, 2. Teil

Die wichtigsten Fragen zu Lärm an Schienenwegen, 2. Teil

Wenn die Wirtschaft wächst und der Wohlstand steigt, wird auch der Bedarf an Mobilität größer. Den Verkehr auf die Schiene zu verlagern, entlastet nicht nur die oft ohnehin schon überfüllten Straßen. Vielmehr werden dadurch auch Ressourcen gespart und die Umwelt geschont. Denn was die Klimafreundlichkeit angeht, haben Züge im Vergleich der Verkehrsmittel klar die Nase vorn.

Allerdings geht ein höheres Verkehrsaufkommen immer auch mit mehr Lärm einher. Das gilt für die Schiene genauso wie für die Straße und den Luftraum. Die Lärmbelastung ist also ein sehr wichtiger Faktor, der nicht aus dem Blickfeld geraten darf.

Schließlich bringt es nichts, wenn der Schienenverkehr zwar einen großen Beitrag dazu leisten kann, den stetig wachsenden Bedarf an Transporten und Mobilität zu decken, aber gleichzeitig ausgebremst wird, weil ihn Anwohner als viel zu laut empfinden.

Diese Problematik ist natürlich bekannt und steht längst auf der Agenda. So gibt es inzwischen verschiedene Richtlinien und Initiativen. Um für etwas mehr Klarheit zu sorgen, klären wir in einem zweiteiligen Beitrag die wichtigsten Fragen zu Lärm an Schienenwegen.

Hier ist der 2. Teil!:

 

Was ist die Lärmkartierung?

Die Lärmkartierung zählt zu den Maßnahmen, durch die das Eisenbahn-Bundesamt die Umgebungslärmrichtlinie der EU umsetzt. Sie soll einerseits die Belastung ermitteln, die der Schienenverkehrslärm von Bundeseisenbahnen verursacht. Andererseits soll die Richtlinie die Öffentlichkeit informieren. Andere Quellen von Umgebungslärm untersuchen jeweils die Behörden, die von Gesetzes wegen dafür zuständig sind.

Das übergeordnete Ziel der Richtlinie besteht darin, Umgebungslärm mit Methoden zu erfassen und zu bewerten, die in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich sind. Die Lärmkarten, die im Zuge der Kartierung entstehen, bilden jeweils die Lärmsituation im Vorjahr ab. Eine Lärmkarte aus dem Jahr 2021 zeigt also die Lärmbelastung im Jahr 2020.

 

Welche Auswirkungen hat die Lärmkartierung?

Die Ergebnisse der Lärmkartierung haben keine direkten rechtlichen Folgen. Für die Schiene als Verkehrsträger bedeutet das, dass es keine Auswirkungen auf laufende Projekte zur Lärmminderung gibt.

Für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen spielt es deshalb keine Rolle, zu welchen Ergebnissen die Lärmkartierung kommt. Gleiches gilt für die Planfeststellung bei Projekten zum Neu- und Ausbau von Schienenwegen.

 

Was hat es mit der Lärmaktionsplanung auf sich?

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt vor, dass die Lärmkartierung als Grundlage für die Lärmaktionsplanung dient. Einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Hauptstrecken der Bundeseisenbahnen zu erarbeiten und bei der Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen mitzuwirken, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes.

Lärmaktionspläne haben die Aufgabe, in den Gebieten, in denen die Lärmbelastung laut Kartierung besonders groß ist, die Auswirkungen des Lärms zu regeln. Gleichzeitig sollen die Pläne sicherstellen, dass ruhige Gebiete vor einem Lärmzuwachs geschützt werden.

Aus diesem Grund benennen Lärmaktionspläne einerseits Strategien, Ziele und Maßnahmen, um Lärm zu mindern. Andererseits legen sie fest, mit welchen Prioritäten die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Rechtliche Ansprüche darauf, dass die genannten Maßnahmen durchgeführt werden, lassen sich aus Lärmaktionenplänen aber nicht ableiten.

 

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit Güterzüge leiser werden?

Schon seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2012 stellte der Bund Zuschüsse für die Umrüstung von Güterwagen auf eine Technik bereit, die den Lärm reduziert. In erster Linie war das der Austausch von Bremsen aus Grauguss gegen LL-Sohlen. Finanziert wurden die Zuschüsse aus Haushaltsmitteln, die Umsetzung erfolgte durch ein System mit Trassenpreisen auf Bundesschienenwegen, die abhängig vom Lärm gestaffelt waren.

Für eine Förderung kamen rund 180.000 Güterwagen in Frage, die Fördersumme bis zum Jahr 2021 belief sich auf über 150 Millionen Euro. Das Ziel war, die Lärmbelastung bis 2020 um die Hälfte im Vergleich zu 2008 zu senken.

Zusätzlich zum Förderprogramm brachte die Bundesregierung 2016 ein Gesetz auf den Weg, das den Betrieb von lauten Güterwagen im deutschen Schienennetz untersagt. Das Verbot trat mit dem Fahrbahnwechsel 2021 in Kraft.

 

An wen können sich Anwohner wenden, wenn sie Fragen zu Lärmsanierungsmaßnahmen haben?

Maßnahmen zur Lärmsanierung planen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. An sie zahlt der Bund auch die entsprechenden Mittel aus. Die operative Leitung des Gesamtprojekts hat der Bund an die DB Netz AG übertragen.

Dass Fördermittel direkt an Privatpersonen vergeben werden, ist nicht vorgesehen. Setzt ein Anwohner passive Lärmschutzmaßnahmen um, indem er Schallschutzfenster einbaut, kann er aber einen Zuschuss beantragen. Bestätigt eine schalltechnische Untersuchung, dass der Einbau solcher Fenster notwendig war, bekommt der Anwohner eine Erstattung von 75 Prozent der notwendigen Einbaukosten.

Dieser Zuschuss ist im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm als Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen enthalten. Ausgezahlt werden die Fördermittel von dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das das Gesamtprojekt leitet. In diesem Fall ist das die DB Netz AG. Sie ist deshalb auch der richtige Ansprechpartner bei Fragen und Anträgen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite www.laermsanierung.deutschebahn.com.

 

Ist es möglich, sich über die regelmäßige Anzahl der Züge auf einer Strecke zu informieren?

Über einen kostenfreien Kartendienst veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt die Auslastung mit Zügen von Streckenabschnitten, die jeweils zu einem gemeinsamen Verkehrsweg zusammengefasst sind.

Zahlen dazu, wie viele Züge regelmäßig auf einem bestimmten Streckenabschnitt unterwegs sind oder über ein konkretes Gleis rollen, darf das Eisenbahn-Bundesamt aus lizenzrechtlichen Gründen nicht weitergeben. Wer sich für solche Daten interessiert, muss sich deshalb mit dem Verkehrsdatenmanagement der Deutschen Bahn in Verbindung setzen.

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