Transportmöglichkeiten ohne eigenen Gleisanschluss

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Transportmöglichkeiten ohne eigenen Gleisanschluss

Transportmöglichkeiten ohne eigenen Gleisanschluss

Viele Unternehmen möchten den Transport ihrer Waren und Güter gerne von der Straße auf die Schiene verlagern. Doch nicht immer ist ein Gleisanschluss vorhanden. Tatsächlich muss es aber kein Hindernis sein, wenn ein eigener Gleisanschluss fehlt. Denn auch in diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten, um Transporte auf der Schiene zu realisieren.

 

Gleisanschluss: Was bedeutet das überhaupt?

Bei einem Gleisanschluss handelt es sich um eine kundeneigene Infrastruktur für Bahnverladungen. Das Landesrecht spricht an dieser Stelle auch von einer Anschlussbahn, das Bundesrecht von einer Werksbahn.

Haben der Absender und der Empfänger einen eigenen Gleisanschluss, können sie auf alle Transportarten der Schiene zurückgreifen. Dabei setzen sie dann überwiegend den Wagenladungsverkehr ein, bei dem Güterzüge die Waren in Einzelwagen, in Wagengruppen oder als Ganzzüge transportieren. Die Verladung von intermodalen Ladeeinheiten ist in einem Gleisanschluss ebenfalls möglich. Für den Transport kommt dann wieder der Wagenladungsverkehr oder ein gemischtes System zum Einsatz.

Viele Verlader haben in ihren Gleisanschlüssen intermodale Terminals eingerichtet. Die Entfernungen, die Lkws zwischen dem Terminal und der Ladestelle zurücklegen, können dadurch zum Teil deutlich verkleinert werden. Außerdem können solche Terminals dazu beitragen, dass die regionalen Eisenbahnstrukturen und Bedienungsfahrten in der Fläche besser ausgelastet sind. Dabei stehen viele Terminals in Gleisanschlüssen auch anderen Nutzern zur Verfügung. Das gilt vor allem dann, wenn sie mit staatlichen Mitteln gefördert wurden.

 

Die Transportmöglichkeiten ohne eigenen Gleisanschluss

Verfügt der Absender oder der Empfänger über keinen eigenen Gleisanschluss, heißt das nicht, dass ein Transport der Waren und Güter auf der Schiene ausscheidet. Vielmehr gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Güterbahnen eingesetzt werden können, nämlich über einen intermodalen, kombinierten oder multimodalen Verkehr. Eine weitere Überlegung kann sein, einen Gleisanschluss zu bauen oder zu reaktivieren.

 

Transport per intermodalem oder kombiniertem Verkehr

Der intermodale Verkehr transportiert Container, Sattelauflieger, Semi-Trailer, Wechselbehälter, Wechselbrücken und ganze Lkws.

Die Ware wird in aller Regel von einem Lkw beim Absender abgeholt und beim Empfänger zugestellt. Der Umschlag von der Straße auf die Schiene erfolgt überwiegend per Kran in einem Terminal. Zwischen den Terminals am Start- und Zielort sind Güterbahnen unterwegs, die entweder als Direktzüge verkehren oder auf dem Weg andere Terminals und Bahnhöfe ansteuern, wo die Ladung dann umsteigt.

Auch der kombinierte Verkehr verknüpft mehrere Verkehrsträger miteinander. Als eine Transportart innerhalb des intermodalen Verkehrs legen bei Landtransporten im kombinierten Verkehr Eisenbahnen und Schiffe den Großteil der Strecke zurück. Der Anteil auf der Straße beschränkt sich auf die erste und die letzte Meile.

In den vergangenen Jahren ist das Angebot im intermodalen Verkehr deutlich gewachsen. Neben etablierten Anbietern haben zahlreiche neue Dienstleister auf dem Markt Fuß gefasst. Kunden profitieren dadurch nicht nur von einem ausgeprägten Wettbewerb, sondern auch von zunehmend mehr Möglichkeiten, den Transport ihrer Waren bedarfsgerecht über die Schiene zu realisieren.

 

Multimodaler Verkehr über Logistikanlagen oder benachbarte Ladestellen

Speditionen, Umschlagbetriebe und Eisenbahnen verfügen oft über eine Logistikanlage mit Gleisanschluss. Hier können Güterwagen be- und entladen und intermodale Ladeeinheiten umgeschlagen werden. In Binnen- und Seehäfen sind auch wasserseitige Umschläge möglich. Zu den weiteren Dienstleistungen, die üblicherweise angeboten werden, gehören

  • das Bedienen der Kunden über die Straße,

  • das Bündeln und Verteilen von Stückgut und Teilladungen,

  • das Kommissionieren und Lagern sowie

  • das Steuern der kompletten Logistik- und Transportketten.

Dabei haben sich einige Anbieter auf bestimmte Waren spezialisiert, während andere Dienstleister Güter verschiedenster Art umschlagen.

Vor allem die Versorgung von Lagern wickeln inzwischen viele Logistikunternehmen über einen eigenen Gleisanschluss ab. Dazu werden die Lager über die Schiene beliefert. Die Bedienung der Kunden erfolgt dann flexibel per Lkw.

Eine Alternative zu Logistikanlagen sind nahe gelegene Ladestellen.

Solche Ladestellen gibt es zum Beispiel

  • in Bahnhöfen von öffentlichen Eisenbahnen,

  • bei Hafeneisenbahnen,

  • bei Anschluss- und Werksbahnen,

  • in Industrieparks und Güterverkehrszentren sowie

  • an Gleisanschlüssen von Kommunen oder anderen Kunden.

Die Ladenstellen sind üblicherweise mit einer Zufahrt von der Straße bis ans Gleis, Rampen und Ladegleisen für Güterwagen ausgestattet. Oft stellen die Betreiber von Ladestellen aber nur die Infrastruktur zur Verfügung. Bei einer nichtöffentlichen Ladestelle muss der Betreiber außerdem seine Zustimmung erteilen, dass ein anderes Unternehmen sie mitbenutzen darf. Den Umschlag von der Straße auf die Schiene organisiert der Kunde dann entweder selbst oder er beauftragt dafür einen Dienstleister.

 

Einen eigenen Gleisanschluss bauen

Durch das Gleisanschlussförderprogramm des Bundes kann eine Überlegung wert sein, in einen eigenen Gleisanschluss zu investieren. Der Gesetzgeber fördert den Neubau von Gleisanschlüssen, aber auch die Erweiterung und die Reaktivierung von vorhandenen, stillgelegten oder ungenutzten Gleisanschlüssen.

Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform, zu denen übrigens auch Umschlagunternehmen und Speditionen gehören, können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie hoch die Förderung ausfällt, richtet sich nach den Mehrmengen, die durch den Gleisanschluss über die Schiene transportiert werden. Gewährt werden die Fördermittel dann nach dem Prinzip Euro pro Tonne oder Euro pro Tonnenkilometer. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Unternehmen mindestens 15.000 Euro in den Ausbau des Gleisanschlussverkehrs investiert.

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