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Was bedeutet eigentlich Rangieren? Teil 1

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Was bedeutet eigentlich Rangieren Teil 1

Was bedeutet eigentlich Rangieren ? Teil 1

Rangieren, Rangierer, Rangierbahnhof, Rangiersignal: Solche Begriffe werden im Eisenbahnverkehr regelmäßig verwendet. Im Straßenverkehr bezeichnet das Rangieren bestimmte Bewegungen mit einem Fahrzeug. So wird zum Beispiel ein Pkw unter mehreren Versuchen in eine enge Parklücke oder ein Lkw samt Anhänger an eine Ladestelle rangiert. Aber was bedeutet Rangieren bei Zügen?

Wir klären auf!:

 

Was ist Rangieren im Eisenbahnverkehr?

Das Wort Rangieren leitet sich vom französischen Verb ranger für ordnen, einreihen, aufstellen oder in Ordnung bringen ab. Im Deutschen wurde früher auch vom Verschieben oder dem Verschub gesprochen.

Die offizielle Definition vom Rangieren im Eisenbahnverkehr ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb mit Ausnahme von Zugfahrten. Immer dann, wenn Schienenfahrzeuge absichtlich bewegt werden und diese Bewegungen nicht als Zug- oder Nebenfahrten erfolgen, handelt es sich also um ein Rangieren.

Wird eine Rangierfahrt mit einem einzelnen Triebfahrzeug oder einem Verbund aus mehreren Schienenfahrzeugen durchgeführt, werden das oder die Fahrzeuge als Rangiereinheit bezeichnet. Von einem Zug wird erst und nur dann gesprochen, wenn die Fahrt auf die freie Strecke übergeht.

 

Welche Rangierbewegungen werden voneinander unterschieden?

Gemäß der Definition gibt es eine Reihe von Fahrzeugbewegungen, die zum Rangieren zählen. Das gilt zum Beispiel, wenn Eisenbahnfahrzeuge bewegt werden, um

  • Züge zu bilden oder aufzulösen.

  • einzelne Wagen oder eine Wagengruppe in ein anderes Gleis umzusetzen.

  • mit der Lokomotive einen Zug zu umfahren, der am Endbahnhof wendet.

  • einzelne Triebfahrzeuge innerhalb des Bahnhofs von oder zu Zügen zu bringen.

  • Güterwagen an Verladestellen bereitzustellen oder abzuholen.

  • Waggons in Anschlussgleisen abzuholen oder zuzuführen.

  • Triebfahrzeuge, Wagen und Wagengruppen von oder zu Abstellgleisen oder Werkstätten zu überführen.

  • Schienenfahrzeuge mit ortsfesten Förderanlagen zu bewegen.

Dabei werden im Eisenbahnverkehr verschiedene Bewegungsarten und Verfahren voneinander unterschieden. Führt ein einzeln arbeitendes Triebfahrzeug eine Alleinfahrt durch oder werden mehrere gekuppelte Schienenfahrzeuge mit einem Triebfahrzeug bewegt, wird von einer Rangierfahrt gesprochen.

Als Ablaufen wird bezeichnet, wenn Wagen über einen Ablaufberg oder in Bahnhöfen über ein geneigtes Ausziehgleis gedrückt werden und diese Bewegung während der Fahrt durch die Schwerkraft erfolgt. Sind Waggons hingegen nicht mit einem Triebfahrzeug gekuppelt und rollen sie alleine weiter, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat, wird dieser Beschleunigungsvorgang Abstoßen genannt.

Die Bewegung, bei der getrennt stehende Fahrzeuge zum Kuppeln zusammengedrückt werden, nennt sich Beidrücken. Aufdrücken wiederum bedeutet, das stehende Fahrzeuge zusammengedrückt werden, um so die Pufferfedern anzuspannen und das Kuppeln oder Entkuppeln zu vereinfachen. Und Verschieben bedeutet, dass Schienenfahrzeuge durch Menschen oder andere Antriebe, bei denen kein Triebfahrzeug beteiligt ist, bewegt werden.

 

Welche Anlagen und Hilfsmittel kommen beim Rangieren zum Einsatz?

Viele Bahnhöfe sind mit Gleisen und anderen Anlagen fürs Rangieren ausgestattet. Daneben gibt es Rangierbahnhöfe, die ausschließlich dem Rangieren dienen. Solche Bahnhöfe wurden früher auch Verschiebebahnhöfe genannt.

Zu den Rangieranlagen gehören spezielle Gleise oder Gleisgruppen, darunter zum Beispiel die Richtungsgruppe in einem Rangierbahnhof, Überführungs- und Ausziehgleise, Ablaufberge und Förderanlagen, mit denen Waggons ohne Triebfahrzeug bewegt werden können. Auch Gleisbremsen, Rangierstellwerke, Signale und etliche andere Einrichtungen zählen zu den Vorrichtungen fürs Rangieren.

Um abgestoßene oder ablaufende Wagen abzubremsen, sind vergleichsweise aufwändige Anlagen notwendig. Ein klassisches Hilfsmittel dabei ist der sogenannte Hemmschuhleger. Dabei handelt es sich um einen Hemmschuh, den ein Mitarbeiter auf das Gleis legt. Läuft ein Waggon mit einem Rad darauf auf, entsteht eine Bremswirkung.

In Rangierbahnhöfen sind außerdem manuell oder automatisch gesteuerte Gleisbremsen im Einsatz. Sie sind direkt unterhalb des Ablaufberges in mehrere Gleise integriert und sorgen dafür, dass die ablaufenden Waggons keine zu hohe Geschwindigkeit haben, wenn sie im Zielgleis ankommen. Im Zielgleis, einem Gleis der Richtungsgruppe, werden die Wagen dann von einem Hemmschuh aufgehalten.

Dort laufen sie mit einer Geschwindigkeit, die durch die Bremsen in den Richtungsgleisen reduziert wurde, auf die Wagen auf, die bereits im Zielgleis stehen. Oder eine Förderanlage übernimmt die Wagen und führt sie kuppelreif an die stehenden Waggons im Gleis heran.

Neben dem Gleis und in Bereichen, in denen sich Weichen befinden, gibt es Rangierwege. Die Rangierer nutzen diese Wege, um zum Beispiel Weichen von Hand umzustellen oder Waggons an- und abzukuppeln.

 

Wie werden Rangierfahrten durchgeführt?

Hauptgleise dürfen nur dann zum Rangieren verwendet werden, wenn der Fahrdienstleiter im Vorfeld darüber informiert wurde. Für eine Zugfahrt werden sie dann rechtzeitig geräumt. Auf Nebengleisen trifft der Weichenwärter die Entscheidung, ob und wie rangiert wird.

Findet eine Rangierfahrt statt, sind daran der Führer des Triebfahrzeugs und der Weichenwärter, ein oder mehrere Rangierer und eventuell ein Rangierbegleiter beteiligt. Ist eine Rangierlokomotive im Einsatz, die per Funk ferngesteuert ist, übernimmt der Triebfahrzeugführer gleichzeitig die Aufgaben des Rangierbegleiters.

Bevor eine Rangierbewegung erfolgt, spricht sich der Triebfahrzeugführer (oder Rangierbegleiter) mit dem Weichenwärter über das Ziel, den Zweck und die Besonderheiten der Fahrt ab. Diese Absprache kann entfallen, wenn es sich zum Beispiel um eine Fahrt handelt, die regelmäßig stattfindet. Der Weichenwärter stellt dann den Fahrtweg ein und stimmt der Rangierfahrt durch entsprechende Signale oder Handzeichen zu.

Anders als bei Zugfahrten gibt es für die Fahrwege von Rangierfahrten im Stellbereich von mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken in aller Regel keine besondere Absicherung. Die Signale, die der Weichenwärter bei Rangiervorgängen vom Stellwerk aus bedient, können frei bedient werden. In modernen Gleisbildstellwerken sind die Weichen und andere Einrichtungen im Fahrweg in aller Regel direkt in die Rangierfahrstraßen integriert.

In Abhängigkeit von den Signalen besteht dadurch ein Schutz gegen ein versehentliches Umstellen. Zusätzlich dazu verhindert die sogenannte Gleisfreimeldeanlage, dass sich Weichen umstellen, wenn der Fahrweg von einem Fahrzeug befahren wird. Bei den Zielgleisen bleiben die Gleisfreimeldeanlagen aber unberücksichtigt. Denn anders als auf Zugfahrstrecken muss es bei Rangierfahrten möglich sein, Gleise zu befahren, auf denen sich bereits Schienenfahrzeuge befinden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt der Rangierbegleiter den Fahrauftrag. Der Führer des Triebfahrzeugs muss den Fahrweg permanent im Blick haben. Das liegt daran, dass das Rangieren grundsätzlich auf Sicht erfolgt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dabei 25 Stundenkilometer, in Baugleisen maximal 20 Stundenkilometer. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann der Weichenwärter dem Triebfahrzeugführer den freien Fahrweg auch ansagen. Dann ist eine Fahrt mit bis zu 40 Stundenkilometern möglich.

Überträgt der Triebfahrzeugführer einem Rangierbegleiter die Beobachtung des Fahrwegs, stellt sich dieser auf dem ersten Fahrzeug oder im Gleis auf. Es muss sichergestellt sein, dass der Rangierbegleiter den Fahrweg überblicken kann und ständig Funk- oder Sichtkontakt zum Triebwagenführer hat.

Besondere Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen gelten für das Abstoßen und Ablaufen. Sie sollen dafür sorgen, dass zum Beispiel Güterwagen mit empfindlicher Ladung oder Gefahrgut keine Schäden davontragen, wenn sie zu hart auf stehende Fahrzeuge oder Gleisabschlüsse auflaufen. Auch beim Abstellen von Fahrzeugen und den Maßnahmen, die ein unbeabsichtigtes Wegrollen verhindern sollen, greifen Sonderregeln. Tatsächlich passiert es nämlich immer wieder, dass abgestellte Fahrzeuge mangelhaft gesichert sind und dadurch Flankenfahrten auslösen oder mit Zügen zusammenstoßen.

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