de Deutsch
Seite wählen

AGB

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Dienstleistungen und B2B Shop
der HanseWaggon Instandhaltungs GmbH & Co. KG, Stresemannstraße 72, D-28207 Bremen.

 

Stand März 2020

  • 1 Anwendungsbereich

(1) Unsere Lieferungen und Leistungen an unsere Auftraggeber erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten auch für alle gleichartigen zukünftigen Geschäfte. Abweichungen von den AGB bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung, auch dann, wenn wir Lieferungen oder Leistungen in Kenntnis der Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos an ihn ausführen.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

(3) Die AGB gelten für Instandhaltungs-, Instandsetzungs- ,Reparaturen Modernisierungs-,  und andere Servicedienstleistungen für Schienenfahrzeuge wie Güterwagen und Autowaggons („Fahrzeuge“) einschließlich deren Umbau –Servicedienstleistungen-

  • 2 Aufträge, Vertragsabschluss, Angebote

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Sie sind eine Aufforderung an den Auftraggeber, uns ein Vertragsangebot zu machen. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Skizzen, Pläne und Systembeschreibungen sind nur angenähert maßgebend, soweit die Hansewaggon GmbH & Co.KG sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Sie sind nur Beschaffenheitsvereinbarungen und begründen keine Beschaffenheitsgarantie.

(2) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers (Angebot) und die Auftragsbestätigung (Annahme) durch die Hansewaggon GmbH & Co.KG zustande. Unsere Annahme erfolgt schriftlich oder durch Ausführung der Servicedienstleistungen.

(3) Wir behalten uns sämtliche Rechte an unserem Erfahrungslevel & Wissen im Hinblick auf die Servicedienstleistungen und damit durchgeführte Servicedienstleistungen vor. Der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, das in unseren Angeboten mitgeteilte Angebot sowie Details zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen.

Durch die Erteilung des Auftrags erwirbt der Auftraggeber keine Rechte an unserem Erfahrungstatus & Spezialwissen mit Ausnahme des Rechts, das gelehrte im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schienenfahrzeuge zu nutzen, die Gegenstand unserer Servicedienstleistungen sind.

(4) An Mustern, Kostenvoranschlägen, Skizzen und anderen Informationen physischer und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sofern uns aufgrund unserer Angebote kein Auftrag erteilt wird, sind uns unsere Skizzen und anderen Unterlagen ohne Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

(5) Erstellen wir auf Anforderung des Auftraggebers Kostenvoranschläge, beruhen unsere Angaben auf geschätzte Kosten und sind unverbindlich, wenn nichts Abweichendes mit der Hansewaggon GmbH & Co.KG vereinbart ist.

  • 3 Zahlungsbedingungen und Preise

(1) Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir für unsere Servicedienstleistungen die zur Zeit der Durchführung geltenden Preise. Andere Abgaben und oder Zollgebühren, Reisekosten und Kosten der Unterbringung unserer Angestellten der Hansewaggon GmbH & Co.KG bei Servicedienstleistungen außerhalb unserer Betriebsstätten werden gegen Nachweis, verbrauchtes Material zu den jeweils gültigen Preisen zuzüglich unseres jeweils gültigen Zuschlages berechnet. Gegenseitige Materialbezüge sind ordnungsgemäß zu quittieren.

(3) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Lieferung/Leistung und Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(4) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(5) Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer/Käufer fällig gestellt werden.

(6) Der Auftragnehmer hat das Recht, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten.

(7) Der Auftraggeber hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

  • 4 Lieferfristen

(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(2) Bei Reparaturen, Wartungen und Instandhaltung beruhen unsere Angaben zu Fristen auf Schätzungen. Sie sind nur verbindlich, wenn der Umfang der Arbeiten feststeht und wir danach mit dem Auftraggeber eine verbindliche Frist für die Reparatur, Instandhaltung, Wartung vereinbaren.

(3) Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizubringender Informationen und Unterlagen, die Erteilung erforderlicher Genehmigungen oder Zulassungen, die rechtzeitige Freigabe aller Pläne und Konstruktionsskizzen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarten Zahlungstermine hat.

(4) Eine vereinbarte Frist gilt mit der Bereitstellung des Schienenfahrzeugs bzw. Güterwagen zur Abholung durch den Auftraggeber als gewahrt. Ist Versand vereinbart worden, so ist die Frist eingehalten, wenn die vollständige Sendung zum Versand gebracht ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der vertraglich vereinbarte Abnahmetermin für die Einhaltung der Frist maßgeblich, es sei denn der Auftraggeber ist zur Abnahmeverweigerung berechtigt. Falls kein Abnahmetermin vereinbart ist, ist die Meldung der Abnahmebereitschaft maßgeblich.

(5) Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Seuchen und Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen und gerichtliche Entscheidungen, Embargos und sonstige unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereiches liegende und von der Hansewaggon GmbH & Co.KG nicht zu vertretende Ereignisse entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Wir sind in diesem Fall nicht verpflichtet, die Serviceleistungen von Dritten erbringen zu lassen. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung werden wir den Auftraggeber unverzüglich unterrichten.

(6) Der Auftraggeber kann einen Verzugsschaden nur geltend machen oder bei verzögerter Lieferung Schadensersatz statt der Lieferung nur verlangen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur für den typischerweise bei Serviceleistungen der fraglichen Art entstehenden Verzugsschaden. Dem Auftraggeber verbleibt in jedem Fall das Recht, der Hansewaggon GmbH & Co.KG eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

  • 5 Abnahme, Gefahrübergang, Versicherung

(1) Bei der Erbringung von Servicedienstleistungen geht die Gefahr mit Beendigung der Leistung, wenn eine Abnahme zu erfolgen hat mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung von Komponenten oder Teilen geht die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung mit Übergabe der Komponenten oder Teile an das Transportunternehmen/ Spedition oder im Falle der Abholung durch den Auftraggeber mit deren Bereitstellung auf diesen über.

Wird der Versand/ Transport von Komponenten und Teilen auf Wunsch des Auftraggeber verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Vorbehaltlich der Regelungen in § 5 Abs. 2 AGB ist der Auftraggeber verpflichtet, die Komponenten oder Teile für die Zeit zwischen dem Gefahrübergang gemäß diesem Absatz und dem Übergang des Eigentums zum vollständigen Neuwert zu versichern.

(2) Ist der Versand/ Transport von Komponenten oder Teilen vereinbart, werden diese von uns ohne besondere Weisung des Auftraggebers gegen Transportgefahren einschließlich gewöhnlichen Bruches zu Lasten des Auftraggebers versichert.

(3) Bedarf die Servicedienstleistung einer Abnahme, so muss diese unverzüglich zu dem vereinbarten Termin, ansonsten unverzüglich nach unserer Meldung der Fertigstellung durchgeführt werden. Bei Umbauten von Schienenfahrzeugen/ Güterwagen unter Veränderung technischer Abläufe nimmt der Auftraggeber das Schienenfahrzeug nach einer Funktionsprüfung ab, ansonsten nach Besichtigung der ausgeführten Servicedienstleistungen. Über die erfolgte Abnahme wird ein ausführliches Protokoll verfasst.

  • 6 Mängelhaftung

(1) Der Auftraggeber hat gelieferte Komponenten oder Teile unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich nach Ablieferung unmittelbar beim Transportunternehmer bzw. Spediteur mit Kopie an die Hansewaggon GmbH & Co.KG anzuzeigen und den Schaden gemeinsam mit dem Transportunternehmen aufzunehmen.

Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten Mängeln mit der Entdeckung. Nach Ablauf der Frist sind Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

(2) Sind unsere Servicedienstleistungen mangelhaft, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben zu:

  1. a) Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder dem Auftraggeber unzumutbar sein, so kann dieser den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Minderung der Vergütung verlangen. Der Rücktritt von dem mit uns geschlossenen Vertrag wird ausgeschlossen.
  1. b) Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt der nachfolgende § 7.

(3) Bestehen die Servicedienstleistungen im Umbau eines Schienenfahrzeugs, beschränkt sich unsere Mängelhaftung auf die von uns gelieferten und eingebauten neuen Komponenten und Teile sowie unsere Umbauleistungen; sie umfasst nicht das Gesamtfahrzeug und seine Funktion, wenn nicht ausdrücklich anders mit uns der Hansewaggon GmbH & Co.KG vereinbart.

(4) Wir haften nicht für Mängel, die auf Vorgaben des Auftraggebers für die Servicedienstleistungen oder Maßnahmen zurückzuführen sind, die der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat. Dies gilt auch, sofern Mängel an Teilen oder Materialien auftreten, die der Auftraggeber beigestellt hat oder deren Verwendung er ausdrücklich verlangt hat.

Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und Nutzbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

  • 7 Haftungsbeschränkung

(1) Die Hansewaggon GmbH & Co.KG haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht -Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf- und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei grober Fahrlässigkeit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Hansewaggon GmbH & Co.KG auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht, wenn die Hansewaggon GmbH & Co.KG einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Beschaffenheitsgarantie vereinbart haben.

(3) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an oder den Untergang von Kundeneigentum wie Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung.

  • 8 Verjährung

(1) Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Abnahme; soweit keine Abnahme zu erfolgen hat, beginnt die Verjährung mit Beendigung unserer Servicedienstleistungen der Hansewaggon GmbH & Co.KG. Anstelle der Jahresfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Hansewaggon GmbH & Co.KG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die durch einen Mangel der Servicedienstleistungen verursacht werden. Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • 9 Eigentumsvorbehalt

(1)Die Hansewaggon GmbH & Co.KG  behalten das Eigentum an allen gelieferten Sachen (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Liefervertrag und aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, einschließlich eines etwaigen sich zu Lasten des Auftraggebers ergebenden Kontokorrentsaldos vor. Werden Komponenten, Ersatzteile oder Teile mit anderen Sachen des Auftraggebers so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache sind, erlangen wir Miteigentum an der anderen Sache.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Lieferung im Rahmen seines regelmäßigen Geschäftsbetriebes zu benutzen. Eine Veräußerung durch den Auftraggeber ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Diese Veräußerungsermächtigung erlischt automatisch bei einem erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuch gegen den Auftraggeber sowie bei Vorliegen eines Grundes zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Andere Verfügungen über  Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, der Hansewaggon GmbH & Co.KG ,sind während des Bestehens unseres Eigentumsvorbehaltes unzulässig.

(3) Der Auftraggeber tritt der Hansewaggon GmbH & Co.KG bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab. Im Falle der Veräußerung von verbundener oder vermischter Vorbehaltsware erwerben wir die Hansewaggon GmbH & Co.KG den erstrangigen Teilbetrag, der dem Anteil des Auftragswerts unserer Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen Gegenständen entspricht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an der Hansewaggon GmbH & Co.KG abgetretenen Forderungen im regelmäßigen Geschäftsbetrieb einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf durch die Hansewaggon GmbH & Co.KG, der jederzeit ausgeübt werden kann, insbesondere bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers.

(4) Sicherungsrechte der Hansewaggon GmbH & Co.KG erlöschen erst mit vollständiger Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers. Bei Bezahlung mit Onlinebanking oder durch Überweisung liegt Erfüllung vor, wenn der Betrag eingelöst und ein Rückgriff gegen die Hansewaggon GmbH & Co.KG ausgeschlossen ist bzw. wenn der Betrag dem Konto der Hansewaggon GmbH & Co.KG endgültig gutgeschrieben wurde.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Hansewaggon GmbH & Co.KG unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Die entstehenden Interventions-kosten der Hansewaggon GmbH & Co.KG gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(6) Die Hansewaggon GmbH & Co.KG ist im Falle von Pflichtverletzungen des Auftraggebers zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, wenn eine von uns gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos abgelaufen oder die Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist.

Zusätzliche AGB (ONLINE-SHOP B2B)

 

  • 10 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie

bei unseren Online-Shop der Hansewaggon Mobile Instandhaltung GmbH & Co. KG,

Am Waller Freihafen 1, 28217 Bremen tätigen.

(2) Das Warenangebot, Produkte, Erstatzteile im Online-Shop der Hansewaggon GmbH & Co.KG richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

(3) Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hansewaggon GmbH & Co.KG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle

künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich

vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der

Website https://www.hanse-waggon.de/agb aufrufen und ausdrucken.

  • 11 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop der Hansewaggon GmbH & Co.KG stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren und Produkte zu bestellen.

(2) Mit Anklicken des Buttons  „Bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte EMail, mit der wir, die Hansewaggon GmbH & Co.KG bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben

(Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme

Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung

noch nicht zustande.

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir die Hansewaggon GmbH & Co.KG ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden bzw. transportieren.

  • 12 Preise

 

Die auf den Produktseiten unseres Online-Shops genannten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. Der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Versand- bzw. Anfuhr- und Lieferkosten.

  • 13 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Rechnung per Vorkasse,

Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift.

(2) Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt der Hansewaggon GmbH & Co.KG. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte

Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres

Kreditrisikos nur Vorkasse.

(3) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir die Hansewaggon GmbH & Co.KG Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist

innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto

zu überweisen.

(4) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung

auf Ihrer Kreditkarte reserviert (Autorisierung). Die tatsächliche Belastung

Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem die Hansewaggon GmbH & Co.KG die Ware an Sie versenden.

(5) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie jene Kosten zu tragen, die infolge

einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder

aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

(6) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der

gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer

Pauschale in Höhe von 50 Euro. Die Geltendmachung weiteren

Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

  • 14 Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre

Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns der Hansewaggon GmbH & Co.KG nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen

Verhältnis zu unserer Forderung steht.

(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre

Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  • 15 Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre

Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des

Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:

– Für die Beschaffenheit der Ware sind nur eigene Angaben der Hansewaggon GmbH & Co.KG und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch

öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des

Herstellers.

– Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen

Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und

Der Hansewaggon GmbH & Co.KG offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies

gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei

Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung

der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

– Bei Mängeln leisten wir die Hansewaggon GmbH & Co.KG nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung

müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung

der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern

die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware

entspricht.

– Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl

Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

– Die Gewährleistungsfrist der Hansewaggon GmbH & Co.KG beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden,

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des

Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  • 16 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Bremen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, alternativ den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen.

(2) Das Vertragsverhältnis und alle daraus erwachsenden Streitigkeiten unterliegen – auch bei Auslandsaufträgen – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).

Hansewaggon GmbH & Co.KG, Stand 14.09.2020