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Die wichtigsten Fragen zu Lärm an Schienenwegen, 1. Teil

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Die wichtigsten Fragen zu Lärm an Schienenwegen, 1. Teil

Die wichtigsten Fragen zu Lärm an Schienenwegen, 1. Teil

Wirtschaftliches Wachstum und steigender Wohlstand sind eng damit verbunden, dass der Bedarf an Mobilität wächst. Der Schienenverkehr kann nicht nur einen großen Beitrag zur Entlastung der Straßen leisten. Verglichen mit anderen Verkehrsmitteln, überzeugt er in vielen Punkten auch als ressourcenschonender sowie umwelt- und klimafreundlicher Transportweg.

Doch mehr Verkehr führt oft zu mehr Lärm. Das ist auf der Schiene nicht anders als auf der Straße oder in der Luft. Umso wichtiger ist, die Lärmbelastung im Blick zu haben und entsprechend gegenzusteuern. Denn das große Potenzial der Schiene kann nicht ausgeschöpft werden, wenn zwar auf der einen Seite der wachsende Transport- und Mobilitätsbedarf erfüllt wird, auf der anderen Seite aber die Akzeptanz von Bahnen und Zügen erheblich unter dem Lärm leidet.

Natürlich wurde diese Problematik längst erkannt. Aus diesem Grund wurden inzwischen verschiedene Initiativen und Richtlinien auf den Weg gebracht.

Um einen Überblick zu vermitteln, beantworten wir in einem zweiteiligen Beitrag die wichtigsten Fragen rund um den Lärm an Schienenwegen:

 

Was genau ist Lärm?

Als Lärm oder genauer Umgebungslärm werden Geräusche bezeichnet, die erheblich stören, belästigen oder sogar schädliche Folgen für die Gesundheit haben können. Dabei schließt Lärm sowohl die Geräusche ein, die Menschen durch Aktivitäten verursachen, als auch den Krach, der von Verkehrsmitteln im Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie von der Industrie ausgeht.

Die Beurteilung darüber, wie störend Geräusche empfunden werden, geht aber ein Stück weit auch auf die subjektive Beurteilung und die Haltung des Hörers zurück. So kann eine Person zum Beispiel sehr laute Musik als Lärmbelästigung wahrnehmen, während sich eine andere Person überhaupt nicht daran stört. Ist hingegen stundenlang ein Presslufthammer im Einsatz, dürften sich beide Personen darüber einig sein, dass der Krach unangenehm ist.

 

Was ist ein Lärmindex?

Beim Lärmindex handelt es sich um eine physikalische Kenngröße, die im Zusammenhang mit der sogenannten Lärmkartierung eine Rolle spielt.

Die nationalen Vorschriften, die zum Beispiel bei der Berechnung und Beurteilung einer Lärmsanierung angewendet werden, unterscheiden bei Verkehrslärm zwei Zeiträume voneinander. So gibt es zum einen den Tag, der die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr umfasst, und zum anderen die Nacht ab 22 bis 6 Uhr. Für diese beiden Zeiträume werden dann getrennt voneinander Lärmpegel berechnet und mit den entsprechenden Grenzwerten abgeglichen. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Die Umgebungslärmrichtlinie der EU geht bei der Berechnung von Lärmindizes etwas anders vor. Sie unterscheidet zunächst drei Zeiträume voneinander, nämlich

  • den Tag (Day) von 6 bis 18 Uhr,

  • den Abend (Evening) von 18 bis 22 Uhr und

  • die Nacht (Night) von 22 bis 6 Uhr.

Mithilfe von A-bewerteten, gleichwertigen Dauerschallpegeln wird für jeden dieser Zeiträume ein eigener Lärmindex berechnet. Er nennt sich dann entsprechend Lday, LEvening und LNight.

Zusätzlich dazu wird ein gewichteter Wert für 24 Stunden ermittelt. Dieser Tag-Abend-Nacht-Lärmindex, kurz LDEN, bemisst die Belästigung, die der Umgebungslärm verursacht. Dabei berücksichtigt er, dass die Empfindlichkeit gegenüber Lärm abends und nachts höher ist als tagsüber. Deshalb werden die Zeiträume Abend und Nacht durch Zuschläge stärker gewichtet. Konkret werden dem LEvening 5 Dezibel und dem LNight 10 Dezibel hinzugefügt. Dadurch fließt Lärm in den Abendstunden mit einer ungefähr dreifachen und Lärm in der Nacht mit einer rund zehnfachen Gewichtung in den LDEN ein.

 

Wie sind die Begriffe Ballungsraum und Haupteisenbahnstrecke definiert?

Im Zusammenhang mit Lärmschutzmaßnahmen spielen nicht nur die Tageszeiten eine Rolle. Von Bedeutung ist auch, um welchen Streckenabschnitt es geht und wie viele Menschen vom Schienenlärm betroffen sind. Deshalb kommen hier die Begriffe Ballungsraum und Haupteisenbahnstrecke ins Spiel:

  • Ein Ballungsraum ist ein Gebiet, in dem mehr als 100.000 Einwohner leben und in dem die Bevölkerungsdichte über 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer beträgt.

  • Bei einer Haupteisenbahnstrecke handelt es sich um einen Schienenweg von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, auf dem das jährliche Verkehrsaufkommen die Marke von 30.000 Zügen übersteigt.

Beide Definitionen ergeben sich aus § 47b BlmSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).

 

Haben betroffene Anwohner Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen den Schienenlärm?

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die damit verknüpften Verordnungen räumen Betroffenen nur dann ein Anrecht auf Lärmschutz ein, wenn neue Schienenwege gebaut oder bestehende Schienenwege in großem Umfang verändert werden. Im Rahmen der sogenannten Lärmvorsorge wird in solchen Fällen schon bei der planungsrechtlichen Zulassung festgelegt, ob und welche Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind.

 

Was hat es mit dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes auf sich?

Auch wenn der gesetzliche Anspruch auf Lärmschutz nur bei Neu- und Umbauten greift, ist ein Schallschutz auch bei bestehenden Eisenbahnstrecken möglich. Anders als die Lärmvorsorge, auf die betroffene Bewohner ein Recht haben, ist die sogenannte Lärmsanierung zwar eine freiwillige Leistung des Bundes. Aber der Bund investiert in diesem Bereich viel Geld.

So sieht der Haushaltsplan jedes Jahr 150 Millionen Euro für die freiwillige Lärmsanierung vor. Das Geld wird vor allem verwendet, um Lärmschutzwände als aktiven Lärmschutz zu bauen und den Einbau von Schallschutzfenstern als passiven Lärmschutz zu bezuschussen.

 

Welche Strecken berücksichtigt das freiwillige Lärmsanierungsprogramm?

Dass eine Maßnahme zur Lärmsanierung durchgeführt wird, setzt zunächst einmal voraus, dass der jeweilige Streckenabschnitt im Gesamtkonzept der Lärmsanierung als sanierungswürdig beurteilt wird. Dabei werden vor allem die Streckenabschnitte bevorzugt für eine Sanierung berücksichtigt, an denen die Belastung durch den Schienenlärm besonders hoch ist und an denen viele Anwohner von der Lärmbelastung betroffen sind.

Für die operative Planung sind die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zuständig. Sie sind auch diejenigen, die gemäß der Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen die entsprechenden Zuwendungen bekommen.

Wie umfangreich eine Maßnahme ausfällt, hängt vom Ergebnis einer schalltechnischen Untersuchung ab. Die Basis für die Untersuchung bildet eine Verkehrsprognose. Die ermittelten Geräuschpegel werden dann mit den Grenzwerten für eine Sanierung abgeglichen.

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